Gesetzliche Krankenversicherung:
Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse ab einem festgelegten Schweregrad übernommen. Jedoch werden zunächst nur 80 % der Kosten (90 % bei Geschwisterkindern) von der Kasse bezahlt; die restlichen 20% (10 %) erst nach beendeter Behandlung.
Leistungen, die den kieferorthopädischen Verlauf erleichtern und verkürzen können, werden i.d.R. nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Da viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, beraten wir Sie gerne in einem weiter führenden Gespräch.
Seit dem 1. Januar 2002 gilt das neue System der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Die Korrektur leichter Fehlstellungen wird nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Bei Patienten, die älter als 18 Jahre sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in bestimmten Ausnahmefällen die Behandlungskosten. Wenn bei Erwachsenen eine chirurgische Korrektur der Kieferfehlstellung erforderlich ist, werden die Kosten von der Kasse übernommen. Dies gilt nicht für reine Zahnfehlstellungen, die nur mit einer festsitzenden Spange oder mit Alignern behandelt werden.
Private Krankenversicherung:
Je nach Versicherungsvertrag werden in der Regel die Kosten für alle kieferorthopädischen Behandlungen in vollem Umfang übernommen.
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Wir freuen uns, Sie bald in unserer Praxis begrüssen zu dürfen!